Baumkontrolle
In den letzten Jahren hat sich die rechtliche Seite der Baumpflege stark weiterentwickelt. Der Gesetzgeber verpflichtet nunmehr den Baumbesitzer zur regelmäßigen Baumkontrolle, wenn sich der Baum ganz oder mit Teilen im öffentlich zugänglichen Bereich befindet. Dies gilt auch für Bäume an nachbarschaftlichen Grenzen.
Wir bieten Ihnen:
- fachlich qualifizierte und rechtlich abgesicherte Baumkontrolle nach dem Regelkontrollwerk der FLL
- Erstellung von Baumkatastern
- Ausgabe in schriftlicher und digitaler Form
- visuell vom Boden und/oder eingehender direkt im Baum durch Hubsteiger- und Seilklettertechnikeinsatz